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FCZ und FCB: Happige Geldstrafen
FCZ und FCB: Happige Geldstrafen
Beim Cupspiel zwischen dem FCB und dem FCZ mussten die Sicherheitskräfte einrücken

Die Kontroll- und Strafkommission des Schweizerischen Fussballverbands (KSK) belegt im Zusammenhang mit den Vorkommnissen rund um das Schweizer-Cup-Spiel FC Basel 1893 - FC Zürich den FC Basel 1893 mit einer Busse von 10'000 Franken und den FC Zürich mit einer Busse von 40'000 Franken. Gegen diese Entscheide kann innert vier Tagen rekurriert werden.

Am 20. November 2009 plünderten und verwüsteten dem FCZ zurechenbare Matchbesucher vor Beginn des Cup-Achtelfinals im Gästesektor des St. Jakob-Parks einen Verpflegungstand, warfen schwere Gentränkebehälter und andere Wurfgegenstände durch die zuvor zerstörte Aussenhülle des Stadions auf den Vorplatz, rissen Dutzende Stadionsitze aus ihrer Verankerung und richteten erheblichen Sachschaden in den Toilettenanlagen an.

Sachbeschädigungen und Scharmützel

Einige wiederum dem FCZ zurechenbare Fans verschafften sich ausserdem gewaltsam Zutritt zum Stadion. Erst nach einem massiven Polizeieinsatz mit Tränengas und Gummischrot im Stadion konnte die Lage einigermassen unter Kontrolle gebracht werden. Nach Spielschluss kam es ausserhalb des Stadions zu Sachbeschädigungen sowie zu Scharmützeln mit der Polizei, in welche abermals Personen involviert waren, die offensichtlich Sympathisanten des FC Zürich waren.

Fans des FC Basel zündeten vor und während dem Spiel eine grosse Menge verschiedener Feuerwerkskörper. Auch FCZ-Supporter brannten eine allerdings vergleichsweise geringe Menge pyrotechnischen Materials ab.

Sicherheitsbestimmungen wurden nicht verletzt

Verletzungen der massgebenden Sicherheitsbestimmungen konnten weder dem FC Basel noch dem FC Zürich nachgewiesen werden. Beide Klubs werden deshalb ausschliesslich im Rahmen der so genannten Kausalhaftung für das ungebührliche Verhalten ihrer jeweiligen Anhänger im Stadion bestraft. Das Verhalten der Chaoten ausserhalb des Stadions unterliegt dagegen nicht der Disziplinarhoheit der Verbandsbehörden.

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